Re: Übungsschein
Verfasst: So 31. Mai 2009, 22:10
dann ist der Übungsschein Pflicht oder nicht ?
Informatik (Bachelor/Master) - Universität Karlsruhe TH
http://info08.de/
http://www.informatik.kit.edu/downloads ... ang_de.pdfErfolgskontrolle
Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung im Umfang von 60 Minuten gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1
SPO und dem Bestehen eines Übungsscheines (Erfolgskontrolle anderer Art nach §4 Abs. 2 Nr. 3 SPO).
Die Modulnote ist die Note der schriftlichen Prüfung.
Genau, schließlich hatte man für die alten Klausuren mehr Zeit, nämlich 60 statt 60 Minuten >_>!Tankwart hat geschrieben:Dann wird die Klausur schon nicht so umfangreich *hust*
Naja, bei dem Umfang geht das aber schon ein bisschen über Auswendiglernen hinaus, da müssen einem die Antworten wie aus der Kanone geschossen kommen. Ich hoffe einfach dass es keine zu vielen zeitfressenden Aufgaben sind a la skizzieren Sie xyz vorkommen .Chris hat geschrieben:eben die ist genauso umfangreich wie die alten klausuren ... ham mir auch einige aus den höheren semestern gesagt ... die zeit ist SEEEHR kurz dafür ist der stoff bloß auswendiglernen